Pflegeberatung
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, auch bekannt als Beratungseinsatz oder Pflegeeinsatz, in Anspruch zu nehmen. Dieser Termin zielt darauf ab, die Pflegequalität zu gewährleisten und Pflegende in ihrer individuellen Situation zu unterstützen, wenn Fragen auftauchen.
Unsere zertifizierten Pflegeberater bieten kostenlose Beratungseinsätze gem. §37.3 SGB XI sowie kostenfreie individuelle Pflegeschulungen gem. §45 SGB XI.
Wir helfen bei der Auswahl und Beantragung von Pflegehilfsmitteln, beraten und unterstützen bei Zuschüssen zu nötigen Umbauten s.g. "wohnumfeldverbessernde Maßahmen", bieten Ihnen Sicherheit durch Haus‒Notruf‒Systeme und weiteren Unterstützungsangeboten.
Warum eine professionelle Pflegeberatung wichtig ist.
Die Vorteile unserer ausgebildeten Pflegeberater sind eindeutig:
Die Beratung ist unabhängig, kompetent und flexibel
Unsere Berater haben ihre gesundheitliche Entwicklung immer im Blick
Wir klären Sie über alle Zuschüsse und Ansprüche auf
Wir beraten und unterstützen Sie bei Pflegegrad-Anträgen
Unser Team ist sorgfältig ausgewählt und neben der fachlichen Kompetenz auch sehr empathisch und einfühlsam

Wir sind ein fester Anker für Sie und Ihre Angehörigen, haben ein offenes Ohr, nehmen uns Zeit und stehen an Ihrer Seite
Wir entlasten pflegende Angehörige, nehmen viel Verantwortung ab und versprechen bestmögliche Versorgung
Pflegeberatung
Wir helfen bei der Auswahl und Beantragung von Pflegehilfsmitteln, beraten und unterstützen bei Zuschüssen zu nötigen Umbauten s.g. "wohnumfeldverbessernde Maßahmen", bieten Ihnen Sicherheit durch Haus-Notruf-Systeme und weiteren Unterstützungsangeboten.
Als unabhägige Beratugsstelle und zugelassener Anbieter gem. AnFöVO sind wir Partner aller Pflege- und Krankenkassen. So haben Sie bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung für Sie und Ihre Angehörigen nach §37.3 SGB XI, sowie auf individuelle Pflegeschulungen nach §45 SGB XI.
Als zugelassener Anbieter gem. AnFöVO und Vertragspartner aller gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen können wir über viele verschiedene Budgets abrechnen.

Eine umfassende Beratung erhalten Sie kostenlos bei unseren Beratern
Keine Kosten
Sie haben einen Pflegegrad? Dann übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten, die für die Beratung entstehen. Diese rechnen wir direkt mit Ihrere Pflegekasse ab. Über Ihre persönlichen Budgets klären wir Sie gerne ebenfalls kostenfrei auf!
Beste Beratung
Bei unseren regelmäßigen Beratungsbesuchen oder bei Bedarf besprechen wir ausführlich Ihre persönliche Situation. Unsere Pflegeberater sind ausgebildet im Bereich Pflege und haben zusätzliche Qualifikatioen im Bereich Pflegeberatung, Demenzbetreuung und Assistenz.
Wir bleiben in Verbindung
Im Laufe der Zusammenarbeit entsteht ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem persönlichen Pflegeberater. Dieser enge Kontakt gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir Sie und Ihre besonderen Bedürfnisse bestens kennen und maßgescheidert beraten.
FAQ
Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten
Was ist ein Beratungsbesuch nach §37.3?
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und keine Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst erhalten, sondern Pflegegeld beziehen, ist es ab Pflegegrad 2 gesetzlich vorgeschrieben, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, auch bekannt als Beratungseinsatz, in Anspruch zu nehmen. Das Ziel dieser kostenfreien Pflegeberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und Pflegende bei Fragen zu ihrer individuellen Situation zu unterstützen.
In welchen Intervallen sind die Beratungsbesuche nach §37.3 verpflichtend?
Bei Pflegegrad 1 sind die Besuche freiwillig, aber ein wichtiges Instrumennt, um sich im Pflegedschungel zurechtzufinden. Bei vorliegendem Pflegegrad 2 oder 3 sind halbjährliche Beratugsbesuche und bei Pflegegrad 4 unf 5 quartalsmäßige Besuche Pflicht für den Erhalt von Pflegegeld.
Warum ist die Pflegeberatung so wichtig?
Die Pflegeberatung hat das Ziel, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend über das Thema Pflege zu informieren, sie über ihre Ansprüche aufzuklären und ihnen Unterstützung anzubieten. Ein zentraler Aspekt der Pflegeberatung besteht darin, den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.
Wieviel kostet die Pflegeberatung?
Wenn ein Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragt wurde oder bereits mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, ist die Pflegeberatung für den Pflegebedürftigen kostenfrei. Die Kosten dafür werden von dem zuständigen Träger, also entweder der Pflegekasse oder der privaten Krankenkasse, übernommen.
Wer darf die Pflegeberatung anbieten?
Allgemeine Pflegeberatung kann von zertifizierten Pflegeberater*innen, die nach § 7 a SGB XI anerkannt sind, angeboten werden. Die Beratungsgespräche gemäß § 37.3 SGB XI, die unter Umständen verpflichtend sind, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten, werden ebenfalls von speziell geschultem Fachpersonal mit tiefgreifender Erfahrung in der Pflege durchgeführt. Die Pflegeberatung der Deutschen Alltagshilfe ist sowohl für die Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI als auch nach § 37.3 SGB XI zertifiziert und zugelassen.
DA Soziale Dienste GmbH
Adresse: Klosterstr. 6, 46282 Dorsten Telefon: 02362 - 280473-0 Email: info@deutsche-alltagshilfe.de
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